notwendige Unterlagen:
  • Vorlage des Originals und der Kopien
  • Personalausweis oder Reisepass

Wir beglaubigen:

  •  Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten           
  •  Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss

Nicht beglaubigt werden:

  • Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist, insbesondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Diese können beim zuständigen Standesamt wiederbeschafft werden.)
  • Dokumente, deren Original Unterschiede aufweist

Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Kostenverzeichnis der Rechtsvorschrift:
Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Kyffhäuserland (VwKostS-KL)

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