Kinderreisepässe sind schwach geschützte Dokumente und haben deshalb eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten. Sie werden von vielen Staaten weltweit und teils auch in der EU nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert. Deshalb hat der Gesetzgeber den Kindereisepass abgeschafft.

Seit dem 01.01.2024 dürfen deshalb keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

 

Für Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; für Reisen außerhalb der EU einen Reisepass.
Über konkrete Einreisebestimmungen des Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise. Auskunft hierzu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Dokumente. Personalausweise haben derzeit eine Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen; Reisepässe ca. 4 Wochen.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Einwohnermeldeamt unter 034671/ 660 – 25 wenden.

 

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