Information zur Veröffentlichung der Geburtstagsjubilare

Ab dem 01. November dürfen mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes ausnahmslos nur noch folgende Geburtstage im Amtsblatt veröffentlicht und an die Presse weitergegeben werden: 70., 75., 80., 85., 90., 95., sowie jeder Geburtstag ab dem 100. Lebensjahr (Vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2BMG).

Unabhängig davon können Sie der Veröffentlichung Ihrer Geburtstagsjubiläen weiterhin widersprechen. Formulare hierfür erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kyffhäuserland oder auf der Homepage unter der Rubrik "Wo finde ich was?". Die bisher eingereichten Widersprüche zur Datenübermittlung behalten selbstverständlich weiterhin ihre Gültigkeit.

 

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