B E K A N N T M A C H U N G
Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Triftstraße Teilstück Flur-79/3“ im OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB;
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Satzungsentwurf der Ergänzungssatzung „Triftstraße Teilstück Flur-79/3“ im OT Bendeleben zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB gebilligt. Der Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung:
Seitens der Gemeinde Kyffhäuserland wird die o.a. Ergänzungssatzung im OT Bendeleben gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung und Arrondierung einer, am nördlichen Rand der Ortslage von Bendeleben gelegenen Fläche in die im Zusammenhang bebaute Ortslage aufgestellt. Damit soll der betroffene Bereich für eine bauliche Nutzung planungsrechtlich vorbereitet werden, um dort weiteres Wohnen zu ermöglichen. Städtebauliches Ziel ist es, im Geltungsbereich der Satzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den entsprechenden Nebenanlagen zu schaffen.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Triftstraße Teilstück Flur-79/3“ im OT Bendeleben soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie ohne der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 3 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann während der Corona-Pandemie die nach § 3 (2) BauGB vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden:
Die Gemeinde Kyffhäuserland ersetzt gem. § 3 (1) PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen im Internet.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Triftstraße Teilstück Flur-79/3“ im OT Bendeleben, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich der Anlagen werden vom 01.02.2021 bis einschließlich 02.03.2021 im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme unter der Adresse https://www.kyffhaeuser-land.de/ bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle während der folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Zeitraum: vom 01.02.2021 bis einschließlich 02.03.2021 |
Ort: |
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Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland |
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Montag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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Dienstag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
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Mittwoch |
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geschlossen |
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Donnerstag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
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Freitag |
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9:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Der Entwurf der o.a. Satzung und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (auch per Email) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Anlage:
Hoffmann Bürgermeister |