Grabmalstandsicherheitsprüfung
Dienstag, 5. Juni 2018, 10:00
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Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt:

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Besucher ist der Friedhofsträger entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.

Die Grabmalstandsicherheitsprüfung muss einmal jährlich (nach der Frostperiode) durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

In der Gemeinde Kyffhäuserland ist vorgesehen vom 04. Juni bis 08. Juni 2018 die Grabmalstandsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen der Gemeinde Kyffhäuserland:

Bendeleben, Göllingen, Günserode, Rottleben, Seega und Steinthaleben

durchzuführen.

Interessierte Bürger können gerne zu den entsprechenden Terminen auf den Friedhöfen anwesend sein und der Prüfung beiwohnen.

Die bereits im Jahr 2017 geprüften Grabstätten werden in diesem Jahr und den darauffolgenden Jahren entsprechend der TA-Grabmal mit 30daN = 30 kg geprüft.

Die Erstprüfung neu errichteter Grabstätten erfolgt mit 50daN = 50kg.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, keine eigenmächtige Prüfung von Hand an den Grabsteinen vorzunehmen.

Bei Fragen zum Prüfverfahren oder Ähnlichen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 034671/ 660-15.

Friedhofsverwaltung Gem. Kyffhäuserland

Ort OT Göllingen
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