Das Landratsamt informiert: Entsorgung von pflanzlichen Abfällen

Auf Grund mehrfacher telefonischer Anfragen zu Verbrennzeiten möchte das Landratsamt folgende Information geben:

Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, wird die bisherige Thüringer Pflanzenabfallverordnung durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz in der derzeit gültigen Fassung nicht verlängert. Dies bedeutet, dass es generell ab 2016 keine sogenannten Brenntage mehr geben wird.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise) sind aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben seit dem 01.01.2015 verpflichtet, Bioabfälle, dazu gehören auch pflanzliche Abfälle getrennt einzusammeln. Dadurch hat die Verwertung pflanzlicher Abfälle nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Vorrang vor einer Beseitigung. Eine Rechtfertigung für die Beseitigung (Verbrennen) pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen kann daher nur unter besonderen Bedingungen bestehen.

Das heißt, pflanzliche Abfälle, die nicht an Ort und Stelle selbst verwertet werden können (Eigenkompostierung) sind in zugelassenen Anlagen zu sammeln oder zu verwerten.

Dazu können sich die Bürgerinnen und Bürger einer oder mehrerer Biotonnen bedienen, oder die Eigenkompostierung auf ihrem Grundstück durchführen.

Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bzw. Verwertungsmöglichkeit ist die Selbstanlieferung an folgenden Standorten:

  • Kompostierungsanlage Allmenhausen
  • Remondis Kyffhäuser GmbH Sondershausen
  • Remondis GmbH & Co.KG Ringleben
  • GHB Roßleben (Kompostierung an der Halde)
  • Gebhardt Esperstedt
  • Bad Frankenhausen-Teichmühle

Über die Öffnungszeiten und Annahmebedingungen informieren Sie sich bitte vor Ort.

Brauchtumsfeuer, wie z.B. Oster-, Mai- oder Herbstfeuer sowie die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen, Grillen oder als Licht- bzw. Wärmequelle in Brenn- oder Feuerschalen bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen. Hierzu entscheiden die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.

Gartenabfälle, wie Blumenreste, Laub, Strauch- und Heckenschnitt dürfen auch in Brennkörben oder Feuerschalen nicht verbrannt werden.

Bei Anfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Abfallwirtschaft gern zur Verfügung.

Dr. Fruth, Amtsleiter
Amt für Umwelt, Naturschutz und Wasserwirtschaft
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 08, 99706 Sondershausen

 

 

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