Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019

 

vorläufige Wahlergebnisse

 

vorläufiges Wahlergebnis OT Bürgermeisterwahl

 

 

Verbunden mit der Europawahl finden am Sonntag, dem 26. Mai 2019 die Kommunalwahlen statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am Sonntag, dem 09. Juni 2019 in der Zeit von 08:00 bis 18.00 Uhr statt.

Im Rahmen der Kommunalwahlen 2019 werden in der Gemeinde Kyffhäuserland der Gemeinderat sowie die Ortsteilbürgermeister und Ortsteilratsmitglieder der acht Ortsteile gewählt.

Am gleichen Tag erfolgt ebenfalls die Wahl des Kreistages für den Kyffhäuserkreis, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Kyffhäuserkreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig ist.

Der Gemeinde Kyffhäuserland obliegt die eigenständige Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Gemeinderates und der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte. Das Wahlgebiet für die Kommunalwahlen ist die Gemeinde Kyffhäuserland mit ihren acht Ortsteilen:

  • Badra
  • Bendeleben
  • Göllingen
  • Günserode
  • Hachelbich
  • Rottleben
  • Seega
  • Steinthaleben

 


Informationen

Online-Wahlscheinantrag

Hier können Sie Ihren Wahlscheinantrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 03.05.2019 versendet.

 

Wahllokale

Stammbezirk Bezeichnung des Stammbezirkes Lage des Wahlraums
001

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Badra

Feuerwehr, Landstraße 1
002  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Bendeleben

Orangerie, Burgstraße 4
003  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Göllingen

Klosterschänke,
Göllinger Hauptstraße 12 
004  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Günserode

Bürgerhaus, Pfarrhain 18
005  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Hachelbich

Sportlerheim, Mühlweg 9
006  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Rottleben

Vereinshaus FFW/ WCC,
Seegaer Weg 12
007  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Seega

Gaststätte "Weißes Roß"
Zur Arnsburg 25

008  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Steinthaleben

Gemeindeamt Steinthaleben
Torstraße 8

 


Wahlvorschläge

Wahlvorschläge Gemeinderat

Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeister

Wahlvorschläge Ortsteilratsmitglieder

 


Allgemein

Die Wahl des Gemeinderates und der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist jeder wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).

Die Thüringer Landesregierung legt den Wahltag für die Mitglieder des Gemeinderates fest. Die Legislaturperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden Monats. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde Kyffhäuserland werden 16 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Die Ortsteilbürgermeister sind in ihren jeweiligen Ortsteilen Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates gewählt.

In den acht Ortsteilen bestehen darüber hinaus Ortsteilräte, denen - je nach Einwohnerzahl - zwischen vier und sechs Mitglieder angehören und zu wählen sind. Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der Hauptsatzung der

Gemeinde  Kyffhäuserland. 

 

Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

 

Ansprechpartner

Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland stellv. Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland
Frau Romy Kaufmann Frau Maria Byrenheid
Tel.: 034671/ 660 - 24 Tel.: 034671/660 - 27
E-Mail: kaufmann(at)kyffhaeuserland.de    E-Mail: byrenheid(at)kyffhaeuserland.de

 

 

Postanschrift

Gemeinde Kyffhäuserland

Wahlamt

Neuendorfstr. 3

99707 Kyffhäuserland

 


Bekanntmachungen des Wahlleiters

Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Kyffhäuserland.

Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland, der Ortsteilratsmitglieder der Ortsteile mit Ortsteilverfassung: Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben und der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung: Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung der Gemeinde Kyffhäuserland

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder der Ortsteile mit Ortsteilverfassung der Gemeinde Kyffhäuserland

 

Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderat

Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeister

Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilratsmitglieder

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und und die Erteilung von Wahlscheinen zur Europawahl

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und und die Erteilung von Wahlscheinen zur Kommunalwahl

 

 


 Wahlformulare

Gemeinderat Kyffhäuserland

Wahlformulare für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Kyffhäuserland am 26.05.2019

 

 

Ortsteilbürgermeister

Hier finden Sie die Formulare für die beim Wahlleiter der Gemeinde Kyffhäuserland einzureichenden Formulare für die Wahl  der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben am 26.05.2019:

 

für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe:

 

für Wahlvorschläge eines Einzelbewerbers:

 

Ortsteilräte 

Hier finden Sie die Formulare für die beim Wahlleiter der Gemeinde Kyffhäuserland einzureichenden Formulare für die Wahl  der Ortsteilräte der Ortsteile Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben am 26.05.2019:

 

für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe:

 


 Gesetze/Rechtsgrundlagen

Thüringer Kommunalwahlgesetz

Thüringer Kommunalwahlordnung

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