Wer muss einen Hund anmelden und die Hundesteuer zahlen?

Jede Person, die in der Gemeinde Kyffhäuserland einen oder mehrere Hund(e) bei sich nicht nur vorübergehend hält, muss einen Hund anmelden und Steuern bezahlen.

 

Ab wann muss ich den von mir gehaltenen Hund anmelden?

Der Hund ist unverzüglich nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

Ein Hund, welcher durch die Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zuwächst (eigener Hundewurf) muss angemeldet werden, nachdem er drei Monate alt geworden ist.

 

Wo muss der Hund angemeldet werden?

Jeder gehaltene Hund ist bei der Gemeinde Kyffhäuserland SB Steuern mittels des vorgegebenen Formulars „HundesteuerAnmeldung“  (Download Formular) schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail, oder persönlich an das SB Steuern der Gemeinde Kyffhäuserland erfolgen. Eine Anmeldung des Hundes per Telefon ist nicht möglich.

 

Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Ja, beizufügen sind immer:

Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (EU-Heimtierausweises)

Versicherungsbescheinigung Hundehaftpflicht nach § 113 Abs. 2 VVG

 

Im Falle einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind Nachweise oder ggf. schriftliche Erläuterungen einzureichen.

 

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht oder nicht fristgemäß anmelde?

Wer seiner Anzeigepflicht zur Hundehaltung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu

10.000 € geahndet werden.

 

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke wird nach Anmeldung eines jeden Hundes dem Hundehalter auf dem Postweg zugesandt. Zusätzlich mit der Hundesteuermarke wird ein Gebührenbescheid für die Bezahlung der Marke versandt.

 

Erhalte ich jedes Jahr einen Steuerbescheid?

Nein. Den Steuerbescheid zur Hundesteuer erhalten Sie einmalig und dieser gilt bis zu seiner Änderung (z.B. durch Abmeldung des Hundes, durch Änderungen der Hundesteuersatzung) auch für alle darauffolgenden Jahre.

 

Wie melde ich meinen Hund ab und welche Unterlagen oder Angaben werden benötigt?

Der Hund ist bei der Gemeinde Kyffhäuserland, SB Steuern, mittels des vorgegebenen Formulars „HundesteuerAbmeldung“ (Download Formular) schriftlich abzumelden.

- beim Ableben des Hundes reichen Sie bitte entsprechende Nachweise
  (Bescheinigung des Tierarztes) in Kopie ein.

- bei der Abgabe des Hundes müssen die Daten (Name, Vorname, vollständige Anschrift) des

   neuen Hundehalters angegeben werden. Ohne diese Angaben kann eine Abmeldung der

   Hundesteuer nicht erfolgen.

- sind Sie mit Ihrem Hund aus der Gemeinde Kyffhäuserland verzogen, müssen Sie selbst den

   Hund abmelden, dies erfolgt nicht automatisch durch die neue Gemeinde.

 

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