Entsprechend dem Thüringer Kindergartengesetz (ThürKitaG) wird in jeder Kindertagesstätte der Gemeinde Kyffhäuserland ein Elternbeirat und auf Gemeindeebene eine Gesamtelternvertretung gewählt. Die Wahlen finden alle 2 Jahre im September statt.

Die Mitglieder des Elternbeirats werden von den Eltern der Kinder der gesamten Einrichtung gewählt. Nach Möglichkeit sollte aus jeder Gruppe ein Vertreter gewählt werden. Diese bestimmen den Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 


Auszug aus dem ThürKitaG: § 12
Eltern- und Kindermitwirkung


(1) Die Eltern haben das Recht, einen Elternbeirat zu bilden. Über dieses Recht sind die Eltern durch den Träger der Kindertageseinrichtung zu informieren. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern und ihrer Kinder. Er fördert
1.     die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung, den Eltern und den anderen an der Förderung der Kinder Beteiligten sowie
2.     das Interesse der Eltern für die Arbeit der Kindertageseinrichtung.

(2) Der Träger der Kindertageseinrichtung informiert den Elternbeirat so rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor Entscheidungen über
1.    das pädagogische Konzept der Kindertageseinrichtung,
2.    die räumliche und sächliche Ausstattung,
3.    die personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften,
4.    den Haushaltsplan der Kindertageseinrichtung,
5.    die Gruppengröße und -zusammensetzung,
6.    die Hausordnung,
7.    die Öffnungs- und Schließzeiten,
8.    die Elternbeiträge sowie
9.    einen Trägerwechsel
anzuhören.


(3) Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen insbesondere
1.    die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie
2.    die Auswahl der Verpflegung in der Kindertageseinrichtung.

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