Vollsperrung der Brücke im See im OT Badra
Im Ortsteil Badra wird die Brücke im See sowie beidseitig gelegene Kreuzungsbereiche in der Zeit vom 09.10.2023 bis 30.06.2024 voll gesperrt.
Vollsperrung Landwirtschaftlicher Weg OT Bendeleben/ Rottleben
In den Ortsteilen Bendeleben und Rottleben wird der Landwirtschaftliche Weg ab Kalkuferstraße bis Anbindung Landesstraße L 2292 in der geplanten Zeit vom 25.09.2023 bis 30.06.2024 voll gesperrt.
Samstag, 30. März 2024 Osterfeuer in Bendeleben |
Samstag, 30. März 2024 Osterfeuer in Günserode |
Samstag, 30. März 2024 Osterfeuer in Hachelbich |
Sonntag, 31. März 2024 Gottesdienste Ostersonntag |
Sonntag, 31. März 2024 Osterfeuer in Badra |
Samstag, 06. April 2024 Frühjahrsputz in Göllingen |
Herzlich willkommen auf der Homepage der Gemeinde Kyffhäuserland.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu Ansprechpartnern, Öffnungszeiten und aktuellen Themen.
Wenn Sie sich für die Sehenswürdigkeiten und Übernachtungen interessieren, finden Sie unter der Rubrik "Tourismus" eine Auswahl an Ausflugszielen und Übernachtungsmöglichkeiten.
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kyffhäuserland
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Planverfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland
gemäß § 5 (2b) BauGB
hier: Bekanntmachung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland gemäß § 5 (2b) BauGB beschlossen und in der Folge die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Jan / Feb 2021) wurde der Planvorentwurf überarbeitet und ergänzt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 diesen überarbeiteten Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung:
Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen ist es, auch im Gemeindegebiet der Gemeinde Kyffhäuserland den Prozess des schrittweisen, umweltverträglichen Ausbaus des Anteils erneuerbarer Energien (hier insbesondere der Windenergie) planerisch positiv zu begleiten und damit einen kommunalen Beitrag (§ 1 (6) Nr. 7f BauGB) zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie zu leisten.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage des § 3 (1) des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19·Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 18.03 2021 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie der textlichen Darstellung, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 30.08.2021 bis einschließlich 01.10.2021 im Internet unter der Adresse https://www.kyffhaeuser-land.de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die Papierfassungen der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 30.08.2021 bis einschließlich 01.10.2021 im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:
Montag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch |
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geschlossen |
Donnerstag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag |
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9:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.
Kyffhäuserland, den 20.08.2021
gez. Hoffmann
Bürgermeister
Anlage:
Die Gemeinde Kyffhäuserland ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 und der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) vom 28. April 2020 in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite kyffhaeuser-land.de.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit fehlende Alternativtexte zu verwendeten Fotos und Grafiken werden Stück für Stück nachgearbeitet.
Der Webauftritt der Stadt ist an das Corporate Identity (CI) angepasst. Dies führt bei einigen Menüpunkten zu nicht ausreichenden Kontrasten. Bei zukünftigen Updates wird dies verbessert.
Die bereitgestellten Dokumente sind in der Regel nur teilweise barrierefrei. Ziel ist es, die Bereitstellung barrierefreier PDF-Dokumente in unseren zukünftigen Arbeitsprozess zu integrieren.
Videos sind derzeit ohne Untertitel oder Begleittext. Bei zukünftigen Produktionen wird darauf geachtet werden.
Derzeit werden Inhalte der Website nur teilweise in leichter Sprache zur Verfügung gestellt, Ziel ist es die Bereitstellung in unseren zukünftigen Arbeitsprozess zu integrieren.
Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Startseite unter dem Symbol oben rechts bei der Sprachauswahl
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich wenden an uns (siehe Impressum bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular).
Gemeinde Kyffhäuserland
Hoffmann, Knut, Bürgermeister
Neuendorfstraße 03
D-99707 Kyffhäuserland
Telefon 034671 660 0
Fax 034671 660 30
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Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, wenden Sie sich an:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Thüringer Finanzministerium
Telefon: 0361 573 611 554
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Diese Erklärung wurde am 19.5.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.5.2021 überprüft.