Bauleitplanverfahren der Gemeinde Kyffhäuserland;
Planverfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland gemäß § 5 (2b) BauGB
hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB
Die Überarbeitung der Planunterlagen wurde erforderlich, um den sachlichen Teilflächennutzungsplan aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen und Gerichtsurteilen entsprechend anzupassen und eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland, bestehend aus der Planzeichnung sowie der textlichen Darstellung, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 11.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter der Adresse: https://www.kyffhaeuser-land.de/de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern,
- die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen: Ziele der Raumordnung, Eingriffsausgleichsmaßnahmen, Hinweise zum Artenschutz, Berücksichtigung möglicher Schallemissionen, Truppenübungsplätze, Sonderlandeplatz Bad Frankenhausen, Kulturdenkmale, insbesondere die Kulturerbestandorte Kyffhäuserdenkmal und Schloßberg Sondershausen, seismologische Messstation Klostergut Bonnrode.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen zu den Änderungen bzw. Ergänzungen der Planunterlagen von jedermann können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: https://www.kyffhaeuser-land.de/de/). Bei Bedarf können Stellungnahmen bei der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Knut Hoffmann
Bürgermeister
Anlage:
02 Kyffhäuserland Teil FNP 2025-10-14
09 Anlage 02 LPlan möglicher WEA-Standorte
10 Anlage 03 Bestandsplan-Biotoptypen
11 Anlage 04 Ornithologisches Gutachten 2018
12 Anlage 05 Ornithologisches Gutachten 2019
13 umweltrelevante Stellungnahmen Teil 1
14 umweltrelevante Stellungnahmen Teil 2
15 umweltrelevante Stellungnahmen Teil 3