- Bekanntmachung -

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/2017 „PV-Freiflächenanlage Am Schacht 5-351/285“ der Gemeinde Kyffhäuserland

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat mit Beschluss vom 11.03.2021 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2017 „PV-Freiflächenanlage Am Schacht 5-351/285“ der Gemeinde Kyffhäuserland beschlossen.

Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Fläche von 1,30 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich auf dem Flurstück 351/285 der Flur 5 in der Gemarkung Göllingen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2017 „PV-Freiflächenanlage Am Schacht 5-351/285“ der Gemeinde Kyffhäuserland bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Oktober 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

 

                        in der Frist vom 20.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023

 

auf der Homepage der Gemeinde Kyffhäuserland unter dem Link https://kyffhaeuser-land.de/ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, OT Bendeleben, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung (unter folgender E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 034671 66011) öffentlich eingesehen werden:  

 

montags          09.00 bis 12.00 Uhr   

dienstags        09.00 bis 12.00 Uhr    14.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags    09.00 bis 12.00 Uhr    14.00 bis 16.00 Uhr

freitags            09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

 

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

 

  1. Stellungnahmen der Beteiligungen nach §§ 4 und 3 BauGB
  1. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  1. Biotoptypenkartierung
  2. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  3. Erfassung Fauna
  4. Erläuterung zur Stellungnahme des LRA Kyffhäuserkreis
  5. Maßnahmenblätter CEF-Maßnahmen

 

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Blendwirkungen auf Wohnnutzungen und Verkehrsteilnehmer können durch die südliche Ausrichtung der Module sowie die Antireflexbeschichtung und ihre texturierte Oberfläche der Module vollständig vermieden werden.
  • Um ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten, werden lärmrelevante Anlagen mit einem ausreichend großen Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung errichtet.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Mensch,

                                   Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Der Planungsraum weist einen hohen Versiegelungsgrad auf.
  • Der Planungsraum liegt vollständig im Grubenfeld des ehemaligen Kaliwerkes „Günthershall“. Vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz wurde schriftlich mitgeteilt, dass „die zur Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen i. S. des § 3 Abs. 3 BBergG, hier Kali- und Steinsalze, erteilte Bewilligung „Am Filsberg“ nur an die Lagerstätte gebunden ist, da bergfreie Bodenschätze vom Grundeigentum ausgeschlossen sind (vgl. § 3 Abs. 2 BBergG).“ Eine Entlassung aus dem Bergrecht ist somit nicht erforderlich.
  • Gemäß der Stellungnahme des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom 22.09.2020 sind im Planungsraum keine altlastenverdächtigen Flächen vorhanden.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Boden,

                                   Begründung zum Punkt 5.6 Abfallrecht

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 1,30 ha und ist zu großen Teilen versiegelt.
  • Es handelt sich um eine ehemalige Tierhaltungsanlage, welche aktuell brach liegt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

           

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung.
  • Der Planungsraum liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

                                   Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Der Planungsraum gehört zum Klimabezirk „Thüringer Becken“ mit Börde- und herzynischem Binnenlandklima.
  • Vom Beckenzentrum her steigt die mittlere Niederschlagsmenge von 500 mm auf 600 - 800 mm an. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 7 - 7,5 °C.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Es liegen Erfassungsergebnisse für Feldhamster, Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien vor.
  • Ruderalfluren, Reste von Stallanlagen (Ruinen), Aufschüttungsflächen und eine Feldhecke wurden als Lebensräume untersucht.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

                                   Biotoptypenkartierung,

                                   Erfassung Fauna,

                                   Erläuterung zur Stellungnahme des LRA Kyffhäuserkreis,

                                   Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung,

                                   Maßnahmenblätter CEF Maßnahmen

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Durch die bisherige Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung.
  • Mit dem Abriss der baufälligen Gebäude und der Beräumung der Fläche von Müllablagerungen wird sich das Landschaftsbild positiv verändern und ein städtebaulicher Missstand beseitigt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild      

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale.
  • Im Planungsraum sind keine Bodendenkmale bekannt.

hierzu liegen aus:       Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

 

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Naturparks „Kyffhäuser“.
  • Weitere nahegelegene Schutzgebiet sind das Vogelschutzgebiet „Hainleite - Westliche Schmücke“ in ca. 330 m Entfernung sowie das Naturschutzgebiet „Kahler Berg - Kuhberg“, das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Hainleite - Wipperdurchbruch -Kranichholz“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Hainleite“ in ca. 380 m Entfernung.
  • Negative Auswirkungen auf das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) „Hainleite - Westliche Schmücke“ und das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Hainleite - Wipperdurchbruch - Kranichholz“ konnten nicht festgestellt werden.

hierzu liegen aus:        Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 BauGB weitere – nach Einschätzung der Gemeinde Kyffhäuserland nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Kyffhäuserland, 10.11.2023

Knut Hoffmann
Bürgermeister

 

Anlage:

Bebauungsplan_Stand_Oktober_2023
Vorhaben- und Erschließungsplan_Stand_Oktober_2023
Begründung_Stand_Oktober_2023
Umweltbericht_Stand_Oktober_2023
Biotoptypenkartierung
Erfassung FaunaStellungnahme UNB 2021
SAP_Stand_Oktober_2023
Maßnahmeblatt Amphibien und Reptilien
Maßnahmeblatt Brutvögel Nistkästen
Maßnahmeblatt Brutvögel Holzstapel

Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen § 4 Abs. 2 BauGB

 

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs

 

 

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